Antwort vom BMAS auf meine Anfrage wie es mit der VersMedVO weitergeht

Sehr geehrter Herr Dorka,

„Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist ein unabhängiger Ärztlicher Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizin (Beirat) gebildet, der das BMAS zu allen versorgungsärztlichen Angelegenheiten berät und die Fortentwicklung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze (Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung) vorbereitet. Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze enthalten die maßgeblichen Vorgaben für die ärztliche Begutachtung im Schwerbehindertenrecht und im Recht der Sozialen Entschädigung. Sie sind unter anderem bei einem Antrag auf Feststellung einer Behinderung anzuwenden.

 

Die Gesamtüberarbeitung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze, die auf eine noch stärker teilhabeorientierte Ausrichtung und eine Anpassung an den medizinischen Fortschritt abzielt, stockt derzeit, weil nicht alle vom Beirat empfohlenen Änderungen von den Verbänden der Menschen mit Behinderungen akzeptiert werden. Deswegen haben in der vergangenen Legislaturperiode zahlreiche Gespräche stattgefunden, um gemeinsam mit Verbänden, Ländern, dem Beirat und weiteren Sachverständigen eine tragfähige Lösung für eine zukunftsfeste Ausgestaltung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze zu entwickeln. In diese Gespräche haben sich auch Schwerbehindertenvertretungen eingebracht.

 

Geplant ist nun, die Ergebnisse dieser Gespräche in ein Gesetzgebungsverfahren einmünden zu lassen. Durch eine gesetzliche Änderung sollen die Zusammensetzung des Beirats und das Verfahren der Beschlussfassung so geändert werden, dass eine volle und wirksame Partizipation von Menschen mit Behinderungen gewährleistet ist und die Ergebnisse der Arbeit des Beirats eine breite Akzeptanz finden. Die entsprechenden Regelungen werden derzeit erarbeitet. Außerdem werden – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – weitere Gesetzesinitiativen vorbereitet, die die Partizipation der Menschen mit Behinderungen nicht nur in den Beiräten des BMAS weiter verbessern werden. Die Schwerbehindertenvertretungen werden dabei ebenfalls Gelegenheit haben, ihre Expertise in all diese Vorhaben einzubringen.“

Mir fehlt da explizit die Einbindung der Schwerbehindertenvertretungen…..leider wie immer!!!

Digitale Teilhabe für alle – Perspektiven und Chancen für mehr Selbstbestimmung

Heute habe ich an der Online Konferenz „Digitale Teilhabe für alle – Perspektiven und Chancen für mehr Selbstbestimmung“ der Digitalagentur des Landes Niedersachsen unter Federführung der dortigen Landesbehindertenbeauftragten teilgenommen. Mehr als 180 interessierte wohnten der Veranstaltung per Zoom Videokonferenz bei. Es gab mehrere Impulsvorträge unter anderem auch von Raul Krauthausen, der seine Projekte vorstellen konnte. Ich habe festgestellt, das Niedersachsen schon ein Stück weiter ist bei der Barrierefreien Digitalisierung.

Die erste Woche nach der Landtagswahl

Die erste Woche nach der Landtagswahl stand ganz im Zeichen der Behindertenpolitik. Zunächst war ich zwei Tage in Springe, beim Bundesarbeitskreis SBV der IGBCE wo wir grundsätzliche Themen mit dem IGBCE Hauptvorstandsmitglied Birgit Biermann besprochen und abgearbeitet haben. Anschließend dann drei Tage nach Herne zu der GSBV Sitzung meines Arbeitgebers. Es war sehr schön, die Kolleginnen und Kollegen mal wieder Face to Face zu sehen.

Reha und Teilhabe verbessern – Forderungen für den Koalitionsvertrag

Die Koalitionsverhandlungen werden ja in Kürze beginnen. Ich rufe hier noch einmal die Forderungen für den Koalitionsvertrag von VdK und Bundesnetzwerk SBV in Erinnerung. Diese Forderungen haben wir gemeinsam in Berlin entwickelt. Den genauen Wortlaut der Forderungen finden Sie unter www.VdK.de

 

1. Die Überarbeitung und Weiterentwicklung der Feststellung einer Behinderung muss durch ein interdisziplinär besetztes und partizipativ ausgerichtetes Gremium erfolgen!

2.Ausgleichabgabe für Unternehmen, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht oder unzureichend nachkommen, erhöhen!

3. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) stärken!

4. Personelle Maßnahmen ohne die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung müssen unwirksam sein!

5. Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen stärken, auch in kleinen und mittleren Unternehmen!

6. Besonderen Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung stärken!

7. Barrierefreiheit muss verpflichtend werden!

8. Die Partizipation behinderter Menschen und ihrer Verbände bei den Sozialleistungsträgern muss verbessert werden!

9. Die Versorgungsstruktur muss gemeinde- und betriebsnah sein!