Kontinuität im Amt der Landesbehindertenbeauftragten

Das Landeskabinett hat Claudia Middendorf erneut als Behinderten- und Patientenbeauftragte des Landes berufen
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:
Auf Vorschlag von Minister Karl-Josef Laumann hat das Landeskabinett
Claudia Middendorf am Dienstag, 16. August 2022, in ihrem Amt als
„Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie
für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen“ bestätigt.
Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind unter anderem die gesundheitliche
Versorgung von Menschen mit Behinderungen, die Stärkung der ehrenamtlichen Strukturen im Gesundheitswesen, die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt und die Patientenorientierung.

Für mich ist Claudia Middendorf eine kompetente Größe in der Behindertenpolitik des Landes NRW. Ich freue mich auf die weitere, konstruktive Zusammenarbeit mit ihr. Von hier aus noch ein herzlicher Glückwunsch für die erneute Berufung und weiterhin viel Erfolg.

Mobbing und Unterlassene Hilfeleistung einer SBV

Ein skurriler Fall wurde über das Büro der Landesbehindertenbeauftragten Claudia Middendorf in meiner Funktion als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in NRW e.V. an mich herangetragen. Ein über viele Jahre schwelender Konflikt einer arbeitsrechtlich unbescholtenen, aber leider gesundheitlich sehr angeschlagenen Behördenmitarbeiterin mit ihren Mitarbeitervertretungen und dem Personalmanagement. Es wurde hier die ganze Klaviatur der Betrieblichen Verfehlungen gespielt. Kündigung ohne Anhörung der SBV und des Personalrates, BEM ohne Abschluss, Verweigerung der Gleichstellungsbeauftragten etc. Mittlerweile fühlt sich die betroffene von allen Unternehmensstellen gemobbt und ist dauerhaft erkrankt. Eine Gemengelage, bei der ich rund eine Stunde benötigte um alle Zusammenhänge genau verstehen. Leider gibt es für SBV en und für Mitarbeiter*innen keine Schiedsstelle an die man sich bei solchen Konflikten wenden kann, wenn der Behördeninterne Konfliktbeauftragte sich den Gesprächen als Vermittler verweigert. Die Arbeitsgemeinschaft kann in solch einem Fall leider auch nicht als Vermittler fungieren. Da bleibt meistens nur der gang vor das Arbeitsgericht oder sogar Zivilgericht, wenn es wie in diesem Fall um Schadensersatzansprüche in sechsstelliger Höhe geht.