Kontinuität im Amt der Landesbehindertenbeauftragten

Das Landeskabinett hat Claudia Middendorf erneut als Behinderten- und Patientenbeauftragte des Landes berufen
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:
Auf Vorschlag von Minister Karl-Josef Laumann hat das Landeskabinett
Claudia Middendorf am Dienstag, 16. August 2022, in ihrem Amt als
„Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie
für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen“ bestätigt.
Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind unter anderem die gesundheitliche
Versorgung von Menschen mit Behinderungen, die Stärkung der ehrenamtlichen Strukturen im Gesundheitswesen, die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt und die Patientenorientierung.

Für mich ist Claudia Middendorf eine kompetente Größe in der Behindertenpolitik des Landes NRW. Ich freue mich auf die weitere, konstruktive Zusammenarbeit mit ihr. Von hier aus noch ein herzlicher Glückwunsch für die erneute Berufung und weiterhin viel Erfolg.

Antwort vom BMAS auf meine Anfrage wie es mit der VersMedVO weitergeht

Sehr geehrter Herr Dorka,

„Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist ein unabhängiger Ärztlicher Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizin (Beirat) gebildet, der das BMAS zu allen versorgungsärztlichen Angelegenheiten berät und die Fortentwicklung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze (Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung) vorbereitet. Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze enthalten die maßgeblichen Vorgaben für die ärztliche Begutachtung im Schwerbehindertenrecht und im Recht der Sozialen Entschädigung. Sie sind unter anderem bei einem Antrag auf Feststellung einer Behinderung anzuwenden.

 

Die Gesamtüberarbeitung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze, die auf eine noch stärker teilhabeorientierte Ausrichtung und eine Anpassung an den medizinischen Fortschritt abzielt, stockt derzeit, weil nicht alle vom Beirat empfohlenen Änderungen von den Verbänden der Menschen mit Behinderungen akzeptiert werden. Deswegen haben in der vergangenen Legislaturperiode zahlreiche Gespräche stattgefunden, um gemeinsam mit Verbänden, Ländern, dem Beirat und weiteren Sachverständigen eine tragfähige Lösung für eine zukunftsfeste Ausgestaltung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze zu entwickeln. In diese Gespräche haben sich auch Schwerbehindertenvertretungen eingebracht.

 

Geplant ist nun, die Ergebnisse dieser Gespräche in ein Gesetzgebungsverfahren einmünden zu lassen. Durch eine gesetzliche Änderung sollen die Zusammensetzung des Beirats und das Verfahren der Beschlussfassung so geändert werden, dass eine volle und wirksame Partizipation von Menschen mit Behinderungen gewährleistet ist und die Ergebnisse der Arbeit des Beirats eine breite Akzeptanz finden. Die entsprechenden Regelungen werden derzeit erarbeitet. Außerdem werden – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – weitere Gesetzesinitiativen vorbereitet, die die Partizipation der Menschen mit Behinderungen nicht nur in den Beiräten des BMAS weiter verbessern werden. Die Schwerbehindertenvertretungen werden dabei ebenfalls Gelegenheit haben, ihre Expertise in all diese Vorhaben einzubringen.“

Mir fehlt da explizit die Einbindung der Schwerbehindertenvertretungen…..leider wie immer!!!

Meine Gedanken zum Inklusionsbeirat

Ich habe persönlich den Eindruck, dass wir nach dem Hearing zum Inklusionsbeirat in der letzten Woche, auf einem sehr guten Weg sind. Es waren mehr Institutionen und Verbände vor Ort als ich erwartet habe. Das Konzept der Verwaltung, die Veranstaltung analog zum Bürgerdialog beim Thema gate.ruhr durchzuführen, ist gelungen. So konnten alle Beteiligten aktiv in den Prozess des Hearings eingebunden werden. Nun liegt es in den Händen der Verwaltung, die erarbeiteten Themen zu Clustern und vernünftige Berichtsvorlagen zum Hearing für den Sozial-und Gesundheitsausschuss und den Rat vorzubereiten. Dann kann auch politische Partizipation von Menschen mit Handicap in Marl gelingen.

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